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Visaangelegenheiten

Auf der Website des Außeniministeriums wurde ein Link eingefügt, das ermöglicht, das Land und den Passtyp anzugeben und herausfinden, ob man ein Einreisevisum für Armenien braucht: 
http://www.mfa.am/en/visa/

Seit dem 10. Januar 2013 benötigen die Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie der Länder des Schengener Abkommens kein Einreisevisum für Armenien. Sie dürfen sich höchstens 180 Tage pro Jahr in der Republik Armenien aufhalten.

Die Besitzer des deutschen Reiseausweises können an der Grenze in Armenien ein Einreisevisum beantragen.

 

Wer benötigt ein Visum für Armenien?

Liste der Länder, deren Staatsangehörige einseitig von der Visumspflicht befreit sind.

Liste der Länder, mit denen Armenien nach bilateralen und multilateralen Abkommen visumfrei ist.

Inhaber aller anderen nationalen Reisepässe und Reisedokumente, einschließlich „UN Laissez-Passer“, benötigen ein Einreisevisum.

Liste der Länder, deren Bürger bei ihrer Ankunft in Armenien ein Einreisevisum für Armenien beantragen können.

In allen anderen Fällen sind die Visumsregulierungen für Bürger Armeniens mit ausländischen Staaten durch das innerstaatliche Recht dieser Länder geregelt und können entsprechend verändert werden.

Daher empfiehlt das Außenministerium der Republik Armenien vor der Reise, die neuesten Informationen des Außenministeriums oder der diplomatischen Vertretungen Armeniens über die Visabestimmungen zu prüfen.

Bürger aus dem Ausland, für die ein visumfreies System eingeführt wurde, dürfen sich höchstens ein Jahr lang auf dem Hoheitsgebiet der Republik Armenien aufhalten, sofern in internationalen Abkommen der Republik Armenien keine andere Frist festgelegt ist.

Liste der Staaten, deren Staatsbürger nur mit einer Einladung ein Visum beantragen können (die Liste der für die Einladung benötigten Dokumente).

Arten der armenischen Visa:

Visum für Besucher - Ein Visum für Besucher wird ausgestellt, wenn ein ausländischer Staatsbürger zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Verwandten oder anderen Personen, zu Geschäfts-, Transport- und sonstigen beruflichen Zwecken, zur medizinischen Behandlung oder zu anderen kurzfristigen Aufenthalten in die Republik Armenien einreisen möchte. Das Besuchervisum wird für eine einzelne Einreise oder für mehrere Einreisen mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt.

Offizielles Visum - für Inhaber von Regulären - oder Dienstpässen

  • Visa für mehrfache Einreisen für nicht diplomatische Angestellte von ausländischen diplomatischen Vertretungen oder internationalen Organisationen und deren Familienangehörigen mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren
  • Visa für die Einreise mit einer Gültigkeit von 1 Jahr für ausländische Bedienstete, die auf Einladung armenischer Behörden oder ausländischer diplomatischer Vertretungen oder internationaler Organisationen nach Armenien reisen
  • Visum für die Einreise mit einer Gültigkeit von 1 Jahr für Mitglieder von offiziellen Delegationen, die normale Reisepässe besitzen

Diplomatisches Visum – Inhaber von Diplomatenpässen und Personen mit diplomatischem Status

  • Visa zur mehrmaligen Einreise von Mitarbeitern ausländischer diplomatischer Vertretungen oder internationalen Organisationen und deren Familienangehörigen mit einer Gültigkeit von 3 Jahren
  • Visa für die Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr für Mitglieder offizieller Delegationen, ihrer Familienangehörigen sowie anderer Bediensteter
  • Visa für die einmalige Einreise für 120 Tage, wenn die Reise keinen offiziellen Zweck verfolgt

Transitvisum – Visa für die Einreise mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr bei einem Aufenthalt von höchstens 3 Tagen in Armenien und der Möglichkeit einer Verlängerung um maximal 4 Tage.

Das Außenministerium der Republik Armenien erteilt und verlängert offizielle und diplomatische Visa sowie E-Visa. Besucher- und Transitvisa werden von der Pass- und Visaabteilung der Polizei der Republik Armenien ausgestellt und verlängert.

Einreisevisa werden für maximal 120 Tage ausgestellt und können um weitere 60 Tage verlängert werden, sofern in den internationalen Abkommen der Republik Armenien keine andere Frist festgelegt ist.

 

Einladungen

Die Liste der Staaten, deren Bürger das armenische Visum nur auf Einladung und nur bei den diplomatischen Vertretungen oder der Konsulate der Republik Armenien erhalten können, ist hier ersichtlich.

Bürger dieser Länder, die eine armenische Volkszugehörigkeit nachweisen können, können ohne Einladung bei Ankunft ein Einreisevisum beantragen.

Einladungen können durch das Außenministerium übermittelt werden von:

a) in Armenien registrierte juristische Personen

b) Behörden in Armenien und diplomatische Vertretungen oder internationale Organisationen oder deren Vertreter (natürliche Personen laden über die Pass- und Visa-Abteilung der Polizei ein)

 

Ankunft in Armenien

Einreisende Personen passieren die Grenzkontrollpunkte der Republik Armenien. Für die Einreise muss ein gültiger Reisepass mit Einreisevisum oder ein Dokument über den Aufenthaltsstatus vorliegen, sofern armenische Gesetze oder internationalen Abkommen kein anderes Verfahren festlegen.

Minderjährige einreisende Personen können nach Armenien mit Eltern, einem Elternteil oder einem anderen gesetzlichen Vertreter, einreisen.

Wenn eine einreisende Person ohne gültigen Pass oder Visum nach Armenien einreist oder das Visa verweigert wurde, kann diese nicht in das Hoheitsgebiet der Republik Armenien einreisen. Die betroffene Person muss in ihr Herkunftsland oder in das Land, aus dem sie nach Armenien gereist ist, zurückkehren. Dies gilt nicht, wenn das Ziel des Einreisens darin besteht, einen Asyl- oder Flüchtlingsstatus zu beantragen.

 

Abreise aus Armenien

Ausreisende können Armenien mittels eines gültigen Reisepasses, welches mit einem entsprechenden Vermerk der Grenzkontrolle versehen ist, verlassen.


Transitreise durch Armenien

Wenn ein Reisender das armenische Staatsgebiet durchreist, muss er Tickets für ein Drittland oder ein Visum eines Drittlandes vorlegen und darf sich höchstens 72 Stunden im Hoheitsgebiet der Republik Armenien aufhalten. Dies gilt nicht für Notfälle.

Reisende, die die Republik Armenien auf dem Landweg passieren, können Transitvisa ohne Tickets oder Visa eines Drittlandes erhalten.

Ein Reisender darf sich höchstens 48 Stunden in der Transitzone aufhalten, sollte er die Republik Armenien nicht zum Ziel haben. Dies gilt nicht für Notfälle.

Klicken Sie hier für das Antragsformular des Einreisevisums.

 

Wichtige Bemerkungen:

Durch die Grenzkontrollstellen werden lediglich 3-Tage-Transitvisa und oder 21/120 Tage Besuchervisa ausgestellt. Reisende, die nur auf Einladung nach Armenien reisen können, erhalten bei ihrer Ankunft kein armenisches Visum.

Für weitere Informationen senden Sie uns bitte eine E-Mail an armconsulargermany@mfa.am rufen Sie uns unter +49 30 4050-9116 an (montags, mittwochs und donnerstags 15:00-17:00).

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