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  • Procedure of the entry to the Republic of Armenia

Passangelegenheiten

VERLÄNGERUNG DER GÜLTIGKEIT DES  PASSES (IM AUSLAND) 
 
Für Verlängerung der Gültigkeit des armenischen Passes im Ausland sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 
1. Antrag
2. Original-Pass 
3. Wehrpass oder Bescheinigung über militärische Registrierung
    (männliche Antragsteller im Alter von 18-35 Jahren) 
4. Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug
 
 
 Für Neuausstellung eines armenischen Passes bei Änderungen der Personalangaben im Pass sind folgende Unterlagen bei der Konsularabteilung vorzulegen:
 
1. Passantrag
2. 4 Passfotos (35mm x 45mm)
3. Original-Pass 
4. Heiratsurkunde oder beglaubigte Namensänderungsurkunde
5. Wehrpass oder Bescheinigung über militärische Registrierung
    (männliche Antragsteller im Alter von 18-55 Jahren) 
6. Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug
7. Kopie der Meldebescheinigung
 
ANMERKUNG:
Die deutschen öffentlichen Urkunden und Dokumente müssen vor dem Einreichen mit einer Apostille versehen werden.

Alle fremdsprachlichen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Armenische übersetzt werden. Die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Übersetzung muss ebenfalls mit einer Apostille bestätigt werden.

Die in Armenien übersetzten Dokumente müssen vor Ort notariell beglaubigt werden.

  
Für Neuausstellung eines armenischen Passes und oder im Falle des Verlustes sind folgende Unterlagen bei der Konsularabteilung vorzulegen:
 
1. Passantrag
2. 4 Passfotos (35mm x 45mm)
3. Kopie des verlorenen Passes (falls vorhanden)
4. Kopie der Geburtsurkunde (falls vorhanden)
5. Wehrpass oder Bescheinigung über militärische Registrierung
    (männliche Antragsteller im Alter von 18-55 Jahren) 
6. Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug
7. Kopie der Meldebescheinigung
 
  
Für Ausstellung eines armenischen Passes bei Vollendung des 16. Lebensjahres sind folgende Unterlagen vorzulegen:
 
1. Passantrag
2. 4 Passfotos (35mm x 45mm)
3. Kopie Geburtsurkunde (falls vorhanden)
4. der abgelaufene Pass (falls vorhanden)
5. Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug
6. Kopie der Meldebescheinigung
 
ANMERKUNG:
Die deutschen öffentlichen Urkunden und Dokumente müssen vor dem Einreichen mit einer Apostille versehen werden.

Alle fremdsprachlichen Dokumente müssen von einem beeidigten Übersetzer ins Armenische übersetzt werden. Die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Übersetzung muss ebenfalls mit einer Apostille bestätigt werden.

Die in Armenien übersetzten Dokumente müssen vor Ort notariell beglaubigt werden.

 
 

Bei Erstausstellung eines armenischen Passes oder Neuausstellung bis zum 16. Lebensjahr sind folgende Unterlagen bei der Konsularabteilung vorzulegen:
 
1. Passantrag
2. 4 Passfotos (35mm x 45mm)
3. Original-Geburtsurkunde 
4. schriftliche Einverständniserklärung der Eltern
   (entweder bei der Botschaft oder notariell beglaubigt und mit Apostille versehen) 
5. Heiratsurkunde der Eltern
6. Sterbeurkunde des jeweils verstorbenen Elternteils (falls ein Elternteil verstorben ist)
7. bei alleinerziehender Mutter entweder Vorlage einer Vaterschaftsanerkennung oder       entsprechende Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
8. Falls Aufenthaltsort eines des Elternteils unbekannt ist, ist ein entsprechender Gerichtsbescheid erforderlich
9. Kopien der gültigen Pässe der Eltern
10. Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug
11. Kopie der Meldebescheinigung
 
 
 
 
 
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